GNU General Public License, Free
Software Foundation
Der GNU General Public License ist ein Free
Software Lizenzvertrag. Wie alle solchen
Lizenzverträge gibt er Ihnen die folgenden vier
Möglichkeiten:
- Die Möglichkeit, das Programm für jeden
Zweck zu benutzen.
- Die Möglichkeit, die Funktionalitäten des
Programms auf Code-Ebene zu verstehen und sie an Ihre
Bedürfnisse anzupassen.
- Die Möglichkeit, Vervielfältigungen des
Inhalts weiterzuverbreiten, so dass es allen
nützt.
- Die Möglichkeit, das Programm zu verbessern und
Ihre Verbesserungen zu veröffentlichen: Auf diese
Weise profitieren alle.
Die hier spezifizierten Verwendungsmöglichkeiten
werden Ihnen unter der Vorausetzung eingeräumt, dass
Sie alle explizit aufgeführten Lizenzbedingungen
einhalten. Die wichtigsten Bedingungen sind:
- Auf jeder Vervielfältigung muss in leicht
erkennbarer Weise ein entsprechender Vermerk bzgl. des
Rechtsinhabers sowie ein Vermerk über Haftungs- und
Gewährleistungsbegrenzung angebracht werden;
desweiteren müssen alle Verweise auf diesen
Lizenzvertrag sowie alle Verweise auf die
Haftungsbegrenzung unverändert beibehalten werden;
ferner muss jedem Empfänger des Programms eine Kopie
des GNU General Public License zusammen mit dem Programm
übergeben werden. Jede Übersetzung dieser GNU
(General Public License) muss den Verweis auf General
Public License mit sich mit sich führen.
- Falls Sie das Programm oder einen oder mehrere
Teilbereiche davon bearbeiten, oder falls Sie ein
Programm entwickeln, das auf dem ursprünglichen
Programm oder einem oder mehrerer Teilbereiche davon
aufbaut, so dürfen Sie das resultierenden Inhalt
ausschliesslich unter dem GNU General Public License
verbreiten.
- Wird ein Programm vervielfältigt oder
verbreitet, so muss der vollständige
Computer-lesbare Quellcode mitvervielfältigt bzw.
mitverbreitet werden. Alternativ dazu kann das Programm
auch in Verbindung mit einer bindenden schriftlichen
Offerte vervielfältigt oder verbreitet werden,
diesen vollständigen Computer-lesbaren Quellcode auf
Anfrage kostenlos zur Verfügung zu stellen. Diese
Offerte muss mindestens drei Jahre lang gültig
sein.
Jede dieser Bedingungen kann nach schriftlicher
Einwilligung des Rechtsinhabers aufgehoben werden.
Die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts bleiben
hiervon unberührt.
Dies ist eine Übersicht in
allgemeinverständlicher Sprache über den
zugrundeliegenden juristischen Text. (the full GNU
General Public License).
2006 Kreaktiv.ch, Roy Hess, CH-8707 Uetikon am See
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